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Akkreditierung ohne anerkannte Ausbildung
Richtlinien für die Aufnahme von Einzelpersonen
ohne anerkannte Supervisionausbildung (Ausnahmeregelung)
Aufnahmebedingungen
Die Supervisionskommission überprüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Glaubwürdigkeit.
Gegen den Entscheid kann innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich bei der Ombudsstelle Einsprache erhoben werden. Das Rekursverfahren beinhaltet eine Neubeurteilung des gleichen Gesuchs. Der Entscheid ist abschliessend.
Für die Bearbeitung eines Gesuches um Einzelanerkennung wird ein Bearbeitungshonorar von CHF 200.- erhoben.
Kriterien und Richtwerte für die Aufnahme
1. Personalien und tabellarischer Lebenslauf einreichen
2. Ausbildung und Berufserfahrung
- Qualifizierte Ausbildung mit Berufs-, Fachhochschul- oder Hochschul- oder vergleichbarem Abschluss.
-Mindestens 30 Jahre alt
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Erwachsenen
3. Liste der erfahrenen Supervisionseinheiten einreichen
entfällt bei aktueller BSO-Anerkennung
Alternativ:
30 Stunden Supervision (SV) in der Rolle des Ratsuchenden, d.h. der Supervisandin / des Supervisanden, oder Coaching in der Rolle des Coachee oder Organisationsberatung (OE) in der Rolle des/der Beratenen.
4. Liste der erteilten Beratungen (Supervisions- resp. OE-Praxis) einreichen
entfällt bei aktueller BSO-Anerkennung
Alternativ:
Mindestens 5 Jahre SV- Erfahrung mit wenigstens 20 SV- oder OE-Prozessen.
5. Liste mit Anzahl Std. und Namen der SupervisorInnen / Begleiter / Prozessberater Beschrieb der Teilnehmenden (ohne Namen), der Häufigkeit und Dauer
entfällt bei aktueller BSO-Anerkennung
Alternativ:
Kontrolle der Beratungstätigkeit:
- Nachweis von 20 Stunden Einzel- und /oder Gruppensupervision der eigenen Beratungstätigkeit im Bereich SV/OE
- Regelmässige Teilnahme an einer Intervisionsgruppe während der letzten 3 Jahre
6. Unterlagen über Inhalte der Ausbildungen und Weiterbildungen sind so aufgelistet einzureichen, dass Dauer, Veranstalter und Inhalt erkenntlich werden.
entfällt bei aktueller BSO-Anerkennung
Atlernativ:
Beratungsausbildung
Nachweis über wenigstens 120 Tage (rund 1000 Lektionen) Zusatzausbildung, Weiter- und Fortbildung in SV- und OE-relevanten Bereichen. Mindestens 25 Tage davon (200 Lektionen) entfallen auf eine länger dauernde Zusatzausbildung oder Weiterbildung mit einem qualifizierten Abschluss.
Grundlegende Inhalte sind:
- Methodisches Vorgehen in verschiedenen Beratungssettings, wie Einzel- Gruppen- Teamsupervision, resp. OE-Prozessen (wie z.B. Kontrakt, Phasen von Beratungs-prozessen, Interventionen, BeraterInnenrollen, Abschluss von Beratungen u.ä.).
- Konzepte über das Wesen und die Entwicklung von Individuen, Gruppen/Teams und Organisationen.
- Auswirkungen von Prozessen einer Systemebene auf andere Ebenen, sowie des gesellschaftlichen Kontextes auf Individuen und Organisationen.
- Lernen von Erwachsenen und Lernprozesse in Organisationen.
- Modelle zum Wesen und zur Entstehung von Konflikten, sowie zur Konfliktbearbeitung.
- Modelle zum Wesen von Krisen und zur Krisenintervention.
- biblische und theologische Kenntnisse und im Kontext gesellschaftlicher Strömungen und situativer Gegebenheit in Bezug auf Supervision reflektieren
7. Angaben über die aktuelle Teilnahme an einer Intervision/Supervisions-Gruppe
Aktuelle Angaben
8. Fortbildung
Angaben über Fortbildungsaktivitäten in den letzten zwei Jahren
9. Christliche Vernetzung
Angaben über die aktive Teilnahme in einer Gemeinde
10. Anerkennung des ACC-Ethikkodex
Die Bezeugung, den ACC-Ethikkodex einzuhalten, ist mit eigenhändiger Unterschrift, Ort und Datum mit der Beitrittserklärung zum ACC einzureichen.
11. Feldkompetenz
Angaben zu den Berufsfeldern, über welche Kenntnisse vorhanden sind
12. Anmeldetalon
Eigenhändig unterzeichnet
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